Aktuell ausgestellte Heilmittelverordnungen haben eine Frist von maximal 28 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum, um diese zu beginnen. Eine Heilmittelverordnung mit 6 Einheiten von gesetzlich versicherten Patient*innen muss in 12 Wochen abgearbeitet werden. Bei Heilmitteverordnungen mit mehr als 6 Einheiten haben gesetzlich versicherten Patient*innen 24 Wochen Zeit.