Infos

Wichtige Formulare

Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, füllen Sie bitte die Formulare vor der Behandlung aus. 

Sie können diese entweder ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an uns zurückschicken, oder das PDF Formular am Bildschirm ausfüllen und per Mail an uns senden.

Ihre sensiblen Daten sind bei uns in sicheren Händen. Siehe Datenschutz.

Downloads:

Download Befundbogen

Download Behandlungsvertrag

Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die häufig gestellen Fragen schon im Vorfeld.

Ich habe von meinem Arzt ein Rezept erhalten – Was mache Ich damit?

Nehmen Sie zeitnah mit uns Kontakt auf! Benutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Zum einen, weil eine Verordnung von gesetzlich Versicherten eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum hat und diese danach ungültig ist. Bei Rezepten, die über die Berufsgenossenschaft laufen, liegt die Gültigkeit bei 7 Tagen ab Ausstellung des Rezeptes. Und zum anderen, damit wir Ihnen zeitnah mit Ihren Beschwerden helfen können.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre als sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept an die Praxis, in der Sie Ihr Rezept einlösen.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegende chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent. Sammeln Sie Ihre Quittungen, um diese dann bei der Kasse einzureichen.

Was ist zur Behandlung mitzubringen?

Wir bitten Sie, falls vorhanden, Röntgenbilder und/ oder Arztberichte (z.B. von CT- oder MRT-Aufnahmen) mit zu bringen, damit sich die Therapeuten direkt ein genaues Bild machen können. Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut wird Ihnen das mitteilen. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor.

Werde ich immer vom gleichen Therapeuten behandelt?

Wir bemühen uns, möglichst einen Therapeuten für eine Behandlungsserie zu finden.

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit die Gelegenheit besteht, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber erlaubt. In Ihrem eigenen Interesse sollten sie pünktlich kommen, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann.

Wer kann mir eine Verordnung oder ein Rezept ausstellen?

Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

Gibt es in der Nähe Parkplätze?

Ja, wir haben unmittelbar vor unserer Praxis, welche sich im Innenhof befindet, eigene Parkplätze, die auf dem Boden mit PRAXIS gekennzeichnet sind. Sollten diese belegt sein, parken Sie bitte nicht auf den privaten Parkplätzen der anderen Firmen, sondern benutzen Sie öffentliche Parkplätze. Unsere Räumlichkeiten liegen Hochparterre, so dass 5 Treppenstufen zu steigen sind.

Netzwerk

Durch das grenzübergreifende Arbeiten und den ganzheitlichen Ansatz unserer Praxis, ist es uns wichtig, dass wir jedem Patienten den vollen Umfang an Leistungen bieten.

Individuell abgestimmt

Der Physiotherapeut arbeitet gemeinsam mit dem Patienten daran, Störungen der Gesundheit vorzubeugen sowie Funktionen und Fähigkeiten zu erhalten, wieder herzustellen und zu verbessern. Gestützt auf die Diagnose des Arztes, erstellt der Physiotherapeut seinen Befund. Das heißt, er untersucht den Patienten, um genau festzustellen, wann und wo dieser welche Art von Funktionsstörungen bzw. Schmerzen hat.

Symptome und Behandlung

Zunächst erhebt der Therapeut eine Anamnese, d. h. er sammelt Angaben zum Krankheitsverlauf. Darauf basierend wird aus dem gesamten Spektrum der Physiotherapie und physikalischen Therapie (siehe Leistungen) geschöpft, um die festgestellten Beschwerden zu verbessern, zu lindern und zu beseitigen.

Therapiekonzept

Wir bieten Ihnen ein individuell abgestimmtes Therapiekonzept!

Egal, ob

  • der Nacken schmerzt und chronisch verspannt ist,
  • der Schmerz in das Gesäß, das Bein oder den Arm ausstrahlt,
  • Sie überlegen, auf Grund von Verschleiß oder Schmerz einen operativen Eingriff vornehmen zu lassen,
  • Sie ein Trauma (einen Unfall) hatten,
  • Sie postoperativ nicht wissen, was nun zu tun ist,
  • Sie Beschwerden vorbeugen und präventiv arbeiten möchten.

Genau hier trennt sich in der Therapie die Spreu vom Weizen:

Es ist enorm wichtig, dass die klassische Physiotherapie, der komplexe Bereich der physikalischen Therapie und der daran anschließende Aufbau der Stabilität, Kraft, Koordination des gesamten Körpers, sowie das Wiedererlangen des Selbstbewusstseins perfekt miteinander harmonieren und auf Sie abgestimmt werden.

Diese Art der ganzheitlichen Therapie kann es ermöglichen, eine Operation zu vermeiden und so Ihre Lebensqualität nachhaltig zu steigern. Unsere darauf ausgerichteten Fortbildungen lassen uns aus einer Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten schöpfen.

Stellen Sie sich gerne bei uns vor – wir finden gemeinsam die perfekte Lösung für Sie. Bei Fragen rund um das Thema Physiotherapie/ Krankengymnastik können Sie uns gerne telefonisch unter
0211 – 911 876 27 oder per E-Mail erreichen, oder direkt eine Terminvereinbarung treffen.

Aktuelles zum Thema Krankenversicherung

Aktuell ausgestellte Heilmittelverordnungen haben eine Frist von maximal 28 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum, um diese zu beginnen. Eine Heilmittelverordnung mit 6 Einheiten von gesetzlich versicherten Patient*innen muss in 12 Wochen abgearbeitet werden. Bei Heilmitteverordnungen  mit  mehr als 6 Einheiten haben  gesetzlich versicherten Patient*innen 24 Wochen Zeit.