Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die häufig gestellen Fragen schon im Vorfeld.

Ich habe von meinem Arzt ein Rezept erhalten – Was mache Ich damit?

Nehmen Sie zeitnah mit uns Kontakt auf! Benutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Zum einen, weil eine Verordnung von gesetzlich Versicherten eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum hat und diese danach ungültig ist. Bei Rezepten, die über die Berufsgenossenschaft laufen, liegt die Gültigkeit bei 7 Tagen ab Ausstellung des Rezeptes. Und zum anderen, damit wir Ihnen zeitnah mit Ihren Beschwerden helfen können.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre als sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept an die Praxis, in der Sie Ihr Rezept einlösen.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegende chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent. Sammeln Sie Ihre Quittungen, um diese dann bei der Kasse einzureichen.

Was ist zur Behandlung mitzubringen?

Wir bitten Sie, falls vorhanden, Röntgenbilder und/ oder Arztberichte (z.B. von CT- oder MRT-Aufnahmen) mit zu bringen, damit sich die Therapeuten direkt ein genaues Bild machen können. Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut wird Ihnen das mitteilen. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor.

Werde ich immer vom gleichen Therapeuten behandelt?

Wir bemühen uns, möglichst einen Therapeuten für eine Behandlungsserie zu finden.

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit die Gelegenheit besteht, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber erlaubt. In Ihrem eigenen Interesse sollten sie pünktlich kommen, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann.

Wer kann mir eine Verordnung oder ein Rezept ausstellen?

Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

Gibt es in der Nähe Parkplätze?

Ja, wir haben unmittelbar vor unserer Praxis, welche sich im Innenhof befindet, eigene Parkplätze, die auf dem Boden mit PRAXIS gekennzeichnet sind. Sollten diese belegt sein, parken Sie bitte nicht auf den privaten Parkplätzen der anderen Firmen, sondern benutzen Sie öffentliche Parkplätze. Unsere Räumlichkeiten liegen Hochparterre, so dass 5 Treppenstufen zu steigen sind.